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AGB

AGB – KOMA-Film (Kober Martin Filmproduktion)

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1. Geltung und Vertragsabschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen KOMA-Film und den Auftraggeber:innen.

Angebote von KOMA-Film sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung zustande. Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:innen sind nicht gültig. Grundlage der Produktion ist das vereinbarte Drehbuch oder Konzept sowie der Produktionsvertrag.

2. Preise und Kosten

Im Vertrag wird ein fixer Produktionspreis vereinbart. Zusatzkosten, die über die vertragliche Vereinbarung hinausgehen, werden von den Auftraggeber:innen getragen. Dazu zählen unter anderem Kosten für die Erstellung von Drehbüchern, Rechteklärungen, Casting, Locations, Sprecher:innen oder andere Sonderleistungen. Auch Mehrkosten durch äußere Umstände wie Wetter, Krankheit oder zusätzliche Änderungswünsche werden von den Auftraggeber:innen übernommen. Transport, Verpackung, Lagerung oder Versicherungen sind ebenfalls gesondert zu bezahlen. Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung übertragen.

3. Herstellung und Änderungen

Die Produktion beginnt erst, wenn der Vertrag unterzeichnet ist oder eine vereinbarte Anzahlung geleistet wurde. Die künstlerische und technische Gestaltung liegt im Ermessen von KOMA-Film. Änderungen durch die Auftraggeber:innen sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich und führen in der Regel zu Mehrkosten. KOMA-Film verpflichtet sich, ein technisch einwandfreies Produkt zu liefern.

4. Abnahme und Lieferung

Nach der Fertigstellung findet eine Abnahmevorführung statt. Mit der Abnahme wird die letzte Rate fällig. Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde. Originalmaterial muss innerhalb von vier Wochen abgeholt werden, andernfalls kann es entsorgt werden. Nach der Abnahme tragen die Auftraggeber:innen das Risiko für Verlust oder Beschädigung.

5. Haftung und Mängel

Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums ist ausgeschlossen. Mängel müssen innerhalb von zehn Werktagen schriftlich gemeldet werden. KOMA-Film haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Folgeschäden oder Schäden an vom Auftraggeber bereitgestelltem Material übernimmt KOMA-Film keine Haftung.

6. Rücktritt durch die Auftraggeber:innen

Im Falle eines Rücktritts fallen Stornokosten an. Bis zehn Tage vor Drehbeginn sind ein Drittel der vereinbarten Kosten zu bezahlen, zwischen vier und zehn Tagen vor Drehbeginn zwei Drittel, und bei einem Rücktritt bis drei Tage vor Drehbeginn oder später der gesamte Betrag. In jedem Fall kommen entgangener Gewinn und die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

7. Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung erfolgt in drei Raten: ein Drittel bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Drehbeginn und ein Drittel bei Abnahme. Bei größeren Produktionen oder Werbefilmen können abweichende Zahlungsmodelle im Vertrag vereinbart werden. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahnspesen verrechnet.

8. Rechte und Nutzungsbefugnisse

Die Nutzungsrechte an den produzierten Werken gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf die Auftraggeber:innen über. Der Umfang der Nutzung – ob zeitlich, räumlich oder exklusiv – wird im Produktionsvertrag festgelegt. Bestimmte Rechte, wie Bearbeitung, Synchronisation, Übersetzung oder Merchandising, müssen gesondert vereinbart und bezahlt werden. Ohne eine solche Vereinbarung dürfen die Werke nicht eigenmächtig verändert oder weiterverwertet werden. KOMA-Film behält sich das Recht vor, die Produktion für Eigenwerbung, Festivalteilnahmen oder mit einem Copyright-Hinweis zu nutzen.

9. Digitalisierung und Rechte Dritter

Für den Fall, dass KOMA-Film mit der Digitalisierung oder Bearbeitung von Medienmaterial (z. B. Fotos, Negative, Dias, Filme, Videos oder sonstigen Bild- und Tondaten) beauftragt wird, erklärt der/die Auftraggeber:in wie folgt:

Der/die Auftraggeber:in erklärt und haftet dafür, dass er/sie hinsichtlich des Medienmaterials über sämtliche Rechte verfügt, welche zur Auftragserfüllung erforderlich sind. Der/die Auftraggeber:in verfügt insbesondere über sämtliche Urheber- und Werknutzungsrechte, Markenrechte sowie über die Bearbeitungsrechte.

Der/die Auftraggeber:in erklärt weiters, dass von ihm/ihr die Einwilligung von abgebildeten Personen oder von Rechteinhabern abgebildeter Objekte vor Auftragserteilung eingeholt wurde, sodass nicht in die Rechte Dritter eingegriffen wird.

Der/die Auftraggeber:in hält KOMA-Film von allfälligen Ansprüchen Dritter frei und hält KOMA-Film diesbezüglich schad- und klaglos. Die Schad- und Klagloshaltung bezieht sich auch auf vorprozessuale Kosten.

Der/die Auftraggeber:in wird KOMA-Film und dessen Rechtsnachfolger im Fall der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte bei der gerichtlichen oder außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen unterstützen, insbesondere Auskünfte erteilen, eine allfällig erforderliche Rechnungslegung durchführen, erforderliche Originaldokumente und sonstige Unterlagen zur Verfügung stellen.

10. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen schriftlich erfolgen. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Wien. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB davon unberührt.

Sept. 2025

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